• Immobilienbewertung

    Schnell, kompetent und günstig!

    Ein Spezialgebiet unserer Tätigkeit als Immobilienunternehmen ist die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten im privaten und gewerblichen Bereich. Wir bieten folgende Leistungen an:

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  • Immobilienkaufberatung

    Lassen Sie sich über Immobilienkauf beraten

    Sie planen den Kauf einer Immobilie? Beim kauf eines neuen Zuhause geht es oft um die größte Anschaffung im Leben. Geht es um eine Anlageimmobilie, soll sie wirklich Rendite gewährleisten.
    Wir bieten Ihnen eine qualifizierte, unabhängige Hilfe beim Kauf Ihrer Immobilie in Halle, Leipzig und Umgebung an:

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  • Immobilienvermittlung

    Wir vermitteln Ihre Immobilie

    Der Immobilienmarkt setzt umfangreiche Marktkenntnisse und Fachkompetenzen auf diesem Gebiet voraus. Genau das können Sie von uns als Immobilienprofi erwarten. Wir vermitteln Ihre Immobilie zu einem bestmöglichen Preis innerhalb der kürzest möglichen Zeit. Wir bieten folgende Leistungen an:

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  • Immobilienverwaltung

    Günstige und professionelle Verwaltung Ihrer Immobilie

    Immobilienverwaltung ist eine Vertrauenssache und gehört in die Hände von Experten. Wir bieten eine moderne, serviceorientierte und verantwortungsvolle Immobilienverwaltung im Großraum Halle-Leipzig an. Unser Schwerpunkt liegt bei der Mietshausverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung.

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Mietwertermittlung

Wir erstellen für Ihre Immobilien ausführliche außergerichtliche Mietwertgutachten sowie private überschlägige Mietwertermittlungen.

Jedes Haus- und Wohnungseigentümer ist bestrebt, seine Immobilie wirtschaftlich zu betreiben und eine angemessene Verzinsung zu erreichen. Die Rechtsgrundlage für die Erhöhungen des Mietzinses für nicht preisgebundenen Wohnraum sind §§ 557 ff. BGB. Die für die geplante Mieterhöhung vorliegenden Voraussetzungen richten sich im Wesentlichen nach deren Gründen:

  • vertragliche Vereinbarungen - Indexmiete (§ 557a BGB) oder Staffelmiete (§ 557b BGB)
  • Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§§ 558 ff. BGB)
  • Modernisierung (§ 559 BGB)
  • Veränderungen von Betriebskosten (§ 560 BGB).

Für die Ermittlung von Wohnraummieten gibt es keine Honorartabellen gemäß der Honorarverordnung HOAI, und die Honorierung kann hier frei vereinbart werden. Dabei kann die Abrechnung für private Auftraggeber zu günstigen Pauschalkonditionen erfolgen.

Mietwertexpertise

 Eine überschlägige private Mietwertermittlung kann als erste Orientierungshilfe bei außergerichtlichen Mietstreitigkeiten dienen.

Mietwertgutachten

Mietwertgutachten für außergerichtliche Miethöheauseinandersetzungen im Bereich Wohnungsmieten und Gewerberaummieten.

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